Damit erhalten Hausbesitzer eine Förderung für nachträgliche Sanierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, oder für den Kauf eines erstmals barrierefrei gestalteten Hauses. Hausbesitzer können zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit in Anspruch nehmen. Ab dem 1. April 2012 soll das Programm "Altersgerecht Umbauen" zudem deutlich vereinfacht werden. Das beinhaltet eine übersichtlichere Darstellung der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen sowie die Einführung neuer Verwendungszwecke, zum Beispiel durch Aufnahme von "Altersgerechten Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben" ("AAL-Systeme") oder den Anbau von barrierearmen Balkonen, Loggien oder Terrassen.
Weitere Neuerung ist die Einführung des Standards "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Dadurch können jetzt auch Hausbesitzer eine Förderung erhalten, die nicht nur einzelne Sanierungsmaßnahmen vornehmen, sondern ganze Wohneinheiten oder sogar das ganze Haus altersgerecht umbauen wollen. Hauseigentümer, die sich für diese attraktive Förderung interessieren, müssen aber beachten, dass der entsprechende Antrag vor Beginn der Sanierung bei der Hausbank eingereicht werden muss.
Quelle: epr/KfW
















